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Überzeit

Überzeit ist Arbeitszeit, die über die gesetzliche Höchstsarbeitszeit hinausgeht. In der Industrie, im Verkauf, in den Büros und im technischen Bereich beträgt diese Höchstarbeitszeit 45 Stunden pro Woche, für alle andern Branchen 50 Stunden pro Woche. Für Volljährige mit Höchstarbeitszeit von 45 Stunden darf die Überzeit höchstens 170 Stunden pro Jahr, bei Höchstarbeitszeit von 50 Stunden 140 Stunden pro Jahr betragen. Ab der 61. Überzeitstunde pro Jahr ist Überzeitarbeit für Büroangestellte, Technikerinnen und andere Angestellte mit einer Ausgleichsruhezeit und einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abzugelten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen generell keine Überzeit leisten. 16- bis 18-Jährige dürfen nicht länger als 9 Stunden pro Tag und höchstens bis 22 Uhr arbeiten. Sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen (Pannen, Behebung von Schäden, verursacht durch höhere Gewalt) zu Überzeit verpflichtet werden. In jedem Fall sind die anderen gesetzlichen Vorschriften (Sonntags-, Nachtarbeit, minimale Ruhezeiten) einzuhalten. Überzeit darf nicht mit Überstunden verwechselt werden, welche sich auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beziehen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ArG 12-13 31
ArGV-5 17
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