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Lohnabrechnung

Der Lehrbetrieb muss dir den Lohn monatlich bezahlen, normalerweise am Ende des Monats, ausser es seien im Arbeitsvertrag kürzere Fristen festgehalten. Ausbezahlt wird dir der Nettolohn. Dies bedeutet, dass dir ab deinem 18. Lebensjahr vom vertraglich festgelegten Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung (ALV) abgezogen werden. Die Abzüge müssen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein. Ebenfalls aufgeführt sind darin Spesen, die du für Berufsauslagen erhältst, und alle geleisteten Überstunden. Falls du im Stundenlohn arbeitest, muss der Ferienzuschlag in der Lohnabrechnung detailliert angegeben werden. Am Ende des Jahres erhältst du eine Lohnabrechnung für die Steuern, die den Bruttolohn, die Sozialversicherungsabzüge, den Nettolohn und die Spesen für das ganze Jahr belegt.

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Rechtliche Basis

OR 323 I
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