Deine Rechte als Lernende:r

Überstunden

Überstunden nennt man geleistete Arbeitszeit, welche die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Davon zu unterscheiden ist Überzeit. Diese überschreitet die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit. Der Lehrbetrieb kann von Lernenden Überstunden verlangen. Für unter 18-Jährige gibt es aber speziellen Schutz. Zusammen mit den Überstunden darf deren Höchstarbeitszeit pro Tag nicht mehr als neun Stunden betragen. Diese neun Stunden können maximal auf eine tägliche Dauer von 12 Stunden verteilt werden, einschliesslich der Pausen. Wenn am selben Tag noch Unterricht an der Berufsfachschule stattfindet, muss diese Zeit angerechnet werden. Für Überstunden steht dir generell ein mindestens gleichwertiger Ausgleich in Zeit oder ein Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu. Für Auszubildende ist eine Kompensation der Überstunden durch Zeit angesichts der oft niedrigen Löhne vielfach sinnvoller. In den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sind oft höhere Überstundenzuschläge vereinbart, die auch für Lernende gelten. In einigen Betrieben erhalten Lernende für Überstunden einen Lohn, der dem Mindestlohn entspricht, da Überstunden nicht zur Ausbildung gehören. Nicht erlaubt ist, dass du zur Strafe Überstunden machen musst. Wenn du häufig Überstunden leisten musst, informiere die Ausbildungsberaterin.

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