Deine Rechte als Lernende:r

Ruhezeit

Die vorgeschriebene Ruhezeit für Lernende und jugendliche Arbeitnehmerinnen beträgt mindestens zwölf aufeinanderfolgende Stunden. Die Arbeitszeit und der Unterricht an der Berufsfachschule dürfen nicht mehr als neun Stunden betragen. Im Lehrbetrieb muss die Arbeitszeit mit allen Pausen innerhalb von maximal zwölf Stunden liegen. Bist du minderjährig, ist dir Nachtarbeit untersagt: Unter 16-Jährige können maximal bis 20 Uhr arbeiten, 16- bis 18-Jährige bis 22 Uhr. Zudem darfst du am Sonntag nicht arbeiten. Am Tag vor dem Unterricht in der Berufsfachschule oder vor überbetrieblichen Kursen (üK) dürfen Minderjährige maximal bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen von diesen Verboten sind nur möglich, wenn sie durch Verordnung vorgesehen sind. Für regelmässige Nachtarbeit muss der Betrieb 10 Prozent zusätzliche Ruhezeit gewähren.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

ArG 31
ArGV-5 10-17
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