Mit der Volljährigkeit verändert sich deine Lohnabrechnung. Der Lehrbetrieb muss ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst, von deinem Bruttolohn Beiträge für die AHV, IV, EO und für die Arbeitslosenversicherung (ALV) abziehen. Bei einem Jahresverdienst von mehr als 21‘150 Franken müssen auch Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) bezahlt werden. Die Beiträge bezahlen je zur Hälfte der Betrieb und die Lernenden. Neben diesen obligatorischen Beiträgen kann der Betrieb auch Prämien für die Krankentaggeldversicherung, für Berufsbeiträge usw. abziehen. Solche Abzüge müssen aber im Lehrvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für deinen Beruf geregelt. Alle Beiträge müssen im Lohnausweis aufgeführt werden. Du kannst dich bei der kantonalen AHV/IV-Ausgleichskasse oder den Gewerkschaften über die Höhe der Beiträge informieren.