Die Erwerbsersatzordnung regelt die Lohnfortzahlung während des Militär- oder Zivildienstes, bei Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub. Während des Militär- oder Zivildienstes wird der Lohn im ersten Beschäftigungsjahr für mindestens drei Wochen gezahlt, danach erhöht sich die Dauer der Zahlung entsprechend den Beschäftigungsjahren. Lernende erhalten 80% des Lohnes. In vielen Gesamtarbeitsverträgen sind bessere Bedingungen für die Lohnfortzahlung vorgesehen. Die Höhe der Erwerbsausfallentschädigung hängt von der Art des Militärdienstes (Rekrutenschule, WK oder andere Dienste), vom letzten Lohn und von der familiären Situation ab. Während der Mutterschaft erhalten alle erwerbstätigen sowie die als arbeitslos gemeldeten Mütter während 14 Wochen (98 Tagen) eine Entschädigung in Höhe von 80% des letzten Lohns, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Während des Vaterschaftsurlaubs, der zwei Wochen dauert und innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden muss, erhält der Vater eine Entschädigung in Höhe von 80% seines Lohns, höchstens aber 196 Franken pro Tag.