Die berufliche Vorsorge (BVG, auch zweite Säule genannt) ergänzt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV oder 1. Säule). Sie deckt Alter, Invalidität und Tod ab. Deine Arbeitgeberin muss dich ab dem 1. Januar des Jahr, indem du 18-jährig wirst für Invalidität und Tod bei einer Pensionskasse versichern. Ab dem 1. Januar des Jahres indem du 25-jährig wirst, muss sie dich auch für die Altersleistungen (Rente) versichern. Je nach Pensionskasse gilt für die Altersleistung ein früheres Beitragsalter. In der Regel übernimmt deine Arbeitgeberin die Hälfte der Beiträge. Du musst erst ab einem jährlichen Verdienst von 22’050 Franken Beiträge leisten. Für Geringverdienerinnen, insb. Frauen im Tieflohnsektor und in Teilzeit heisst dies, dass sie im Alter eine sehr tiefe Rente erhalten werden.