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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Alle Arbeitnehmenden sind obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ab dem Jahr, wo du 18-jährig wirst, werden dir Beiträge an die Arbeitslosenversicherung vom Lohn abgezogen. Deine Arbeitgeberin bezahlt nocheinmal so viel ein, wie dir abgezogen wird. Wenn du nach der Grundbildung arbeitslos wirst, hast du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Dafür musst du dich bei deiner Wohngemeinde oder beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden, das dich an eine Arbeitslosenkasse verweisen wird. Melde dich sofort an, wenn du erfährst, dass du arbeitslos wirst, sonst musst du mit mehr Einstelltagen rechnen. Der Betrag und die Anzahl Taggelder hängen von vielen Faktoren ab: deinem Alter, dem vorherigen Lohn, ob du deine Grundbildung beendet hast oder nicht, ob du nach der Grundbildung gearbeitet hast und wenn ja, wie lange etc. Du erhältst auch Taggelder, wenn du nach dem Schulabschluss oder nach der Auflösung des Lehrvertrages keinen Ausbildungsplatz findest. Es gibt immer eine Wartezeit, um Taggelder beziehen zu können. Die Wartefrist beträgt für unter 25-Jährige ohne Berufsabschluss 120 Tage (ca. sechs Monate). Informiere dich über die Detaills bei der Arbeitslosenkasse oder bei deiner Gewerkschaft.

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Rechtliche Basis

AVIG 9 13 14 18 22 23 27
AVIV 6 41
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