Deine Rechte als Lernende:r

IV

Nach deinem 18. Lebensjahr muss dein Lehrbetrieb dir obligatorisch einen Versicherungsbeitrag für die Invalidenversicherung (IV) vom Lohn abziehen. Auf dem Lohnausweis wird dieser Abzug zusammen mit dem Beitrag an die AHV und die Erwerbsersatzordnung (EO) ausgewiesen. Die IV bezahlt nach einem Unfall oder einer Krankheit Eingliederungsmassnahmen und eine Rente, wenn du nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kannst. Seit 1995 hat sich die Zahl der IV-Empfängerinnen unter 20 Jahren verdreifacht. Die SGB-Jugendkommission fordert, dass alles unternommen werden sollte, um von Invalidität bedrohten Jugendlichen eine gute Grundbildung und echte Berufschancen zu verschaffen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BV 111 112-112b
IVG
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