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AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine obligatorische Sozialversicherung. Beiträge müssen Erwerbstätige ab dem 18. Lebensjahr, Nichterwerbstätige ab dem 20. Lebensjahr bezahlen. Für einen Nebenverdienst bis 2’000 Franken besteht keine Beitragspflicht. Wenn du nach dem Lehrabschluss eine Vollzeitweiterbildung beginnst oder längere Zeit im Ausland wohnst, solltest du den Mindestbeitrag einzahlen, damit du kein Beitragsjahr verlierst. Melde dich dazu bei der AHV-Ausgleichskasse. So vermeidest du, dass deine Rente bei der Pensionierung gekürzt wird. Für die Zeit, in der du eigene Kinder oder kranke Angehörige betreust, gibt es Gutschriften, um auch da Lücken zu vermeiden. Der Rentenbetrag, der Frauen mit 64 Jahren und Männern mit 65 Jahren ausbezahlt wird, wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Einkommen aller Beitragsjahre berechnet.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BV 111-112
AHVG
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