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Verbotene Arbeit

Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Verordnung erlassen, in der diese aufgeführt sind. Die Jugendarbeitsschutzverordnung legt zudem weitere Beschäftigungsverbote und -einschränkungen fest, z.B. für die Beschäftigung in Barbetrieben oder Restaurants. Die Arbeit darf deine physische und psychische Entwicklung als Jugendliche nicht beeinträchtigen. Verboten sind Tätigkeiten mit einem hohen Unfall- oder Krankheitsrisiko wie die Arbeit an gefährlichen Orten, schwere körperliche Arbeit, ein belastendes Arbeitszeitsystem, der Umgang mit gefährlichen chemischen Substanzen, das Sortieren von Altmaterial und nicht desinfizierter Wäsche. In einigen beruflichen Grundbildungen sind Ausnahmen von diesem Verbot möglich. Ausnahmen werden aber nur dann bewilligt, wenn dies zum Erreichen der Bildungsziele notwendig ist und entsprechende Schutzmassnahmen definiert sind (Schulung, Anleitung und Überwachung).

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ArG 29
ArGV-5 4
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
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