Das Gesetz schreibt den Betrieben, also auch deinem Lehrbetrieb vor, dass er Rücksicht auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen nehmen muss. Der Lehrbetrieb muss dafür Massnahmen ergreifen und Vorschriften befolgen. Dazu gehören z.B. das persönliche Schutzmaterial, ergonomische Einrichtungen oder Vorschriften zum Schutz vor Tabakrauch. Die Kosten dafür muss deine Arbeitgeberin übernehmen. Für Tätigkeiten, die gemäss Jugendarbeitsschutzverordnung für Jugendliche (ArGV 5) verboten, aber für das Erlernen des Berufs nötig sind, gelten besondere Schutzmassnahmen. Sie müssen im Bildungsplan ausdrücklich erwähnt werden. Informiere die Ausbildungsberaterin, wenn du an deinem Arbeitsplatz gesundheitsschädigende oder gefährliche Mängel feststellst. Werden die Risiken nicht beseitigt, sollte das Arbeitsinspektorat informiert werden.