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Jugendarbeitsschutz

Für jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Die Vorschriften sind in verschiedenen Gesetzen aufgeführt: im Arbeitsgesetz (ArG), in dessen Verordnungen (insbesondere die Jugendarbeitsschutzverordnung ArGV 5), im Berufsbildungsgesetz (BBG), im Obligationenrecht (OR) und im Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dazu gehören vor allem Regelungen der Arbeitszeit – insbesondere Nachtarbeit und Sonntagsarbeit – und Schutzmassnahmen für die Gesundheit und Sicherheit und bei gefährlicher Arbeit. So dürfen Minderjährige keine gefährlichen Arbeiten leisten, die ihrer Gesundheit, ihrer Ausbildung, ihrer Sicherheit und ihrer körperlichen oder geistigen Entwicklung schaden könnten. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur möglich, wenn solche Arbeit unerlässlich ist, um die Ausbildungsziele der Grundbildung zu erreichen. Die Kantone müssen diese Ausnahmen jedoch ausdrücklich bewilligen. Der Kanton kann in diesem Fall spezifische Schutzmassnahmen vorschreiben. Schau auch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nach, die GAV enthalten oft bessere Regelungen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 20 II
ArG 29-32
ArGV-5
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