Deine Rechte als Lernende:r

Lohn in der Lehre

Der Lohn ist im Lehrvertrag festgelegt. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Lohn für Lernende gibt es nicht. Viele Berufsverbände legen Richtlinien zu Mindestlöhnen für Lernende fest, die aber für den Lehrbetrieb nicht verpflichtend sind. Aber wenn es in der Branche Gesamtarbeitsverträge (GAV) gibt und darin Mindestlöhne für Lernende vorsehen sind, ist das Unternehmen verpflichtet, diese anzuwenden. Lernende haben kein Anrecht darauf, dass sie (wie die anderen Beschäftigten im Betrieb) am Jahresende Lohnerhöhungen, Teuerungsausgleich oder einen 13. Monatslohn erhalten. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass auch Lernenden einen 13. Monatslohn erhalten. Wenn du mehr Lohn erhältst, als im Vertrag steht, gilt der höhere Lohn automatisch als Vertragslohn und darf nur mit deiner Einwilligung wieder gesenkt werden. Nicht erlaubt sind während der Grundbildung Lohnzahlungen in Form von Akkordlohn oder flexible Leistungslöhne mit Boni. Im Internetportal der Gewerkschaften findest du Lohnempfehlungen und Informationen zum Lohn.

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