Die Gratifikation ist eine besondere Geldleistung des Betriebs, zum Beispiel am Jahresende, zu einem Jubiläum oder als Anerkennung der Qualität deiner Arbeit. Sie wird freiwillig ausbezahlt, allerdings nur dann, wenn im Lehrvertrag nicht eine Vereinbarung besteht, dass du automatisch eine Gratifikation erhältst. Wenn dein Arbeitsverhältnis oder dein Lehrvertrag zu Ende geht, bevor die Gratifikation ausbezahlt wird (z.B. Weihnachten oder Jahresende), dann hast du Anrecht auf den entsprechenden Anteil der Gratifikation, sofern dies dein Vertrag vorsieht. Die Gratifikation ist nicht mit dem 13. Monatslohn zu verwechseln. Dieser ist, sofern in deinem Vertrag vorgesehen, Teil des Lohnes und muss vom Lehrbetrieb unabhängig von deiner Arbeitsqualität und vom Jahresabschluss ausbezahlt werden.