Der Lehrbetrieb muss einverstanden sein, wenn du einem bezahlten Nebenjob nachgehst. Er kann dir seine Zustimmung nur verweigern, wenn dieser Nebenjob deine Hauptbeschäftigung konkurrenziert. Deine Ausbildung im Betrieb und in der Berufsfachschule darf nicht darunter leiden. Es muss auch gewährleistet sein, dass die durch Gesetz vorgeschriebene Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird und du auch im Nebenjob versichert bist. Wenn du Nebenjobs annimmst, solltest du immer darauf achten, dass die Sozialversicherungsleistungen korrekt abgerechnet werden und dir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.