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Kündigung

Während der Grundbildung kann dir der Lehrbetrieb nur aus schwerwiegenden Gründen kündigen: Dir fehlen die erforderlichen körperlichen oder intellektuellen Fähigkeiten oder du kannst deine Ausbildung nur unter völlig anderen als den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen abschliessen. Wenn der Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen schliessen muss, gelten die gesetzliche und die vertragliche Kündigungsfrist. Die Kündigungsregelungen für Arbeitnehmerinnen findest du im Obligationenrecht (OR). Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin, wenn nichts anderes im Vertrag steht, im ersten Dienstjahr einen Monat, vom zweiten bis neunten Dienstjahr zwei Monate, nachher drei Monate. Arbeitest du nach dem Lehrabschluss im selben Betrieb weiter, wird die Grundbildung bei der Berechnung der Kündigungsfrist dazugezählt. Im OR ist auch festgehalten, wann Kündigungen missbräuchlich oder diskriminierend sind und wie lange der Kündigungsschutz bei Krankheit, Mutterschaft oder Militärdienst dauert.

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Rechtliche Basis

OR 335-335c 336-337d 346
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