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Militärdienst

Die gesetzliche Militärdienstpflicht gilt auch während der beruflichen Grundbildung. Während der Rekrutenschule (RS) bezahlt die Erwerbsersatzordnung (EO) eine Grundentschädigung von 62 Franken pro Tag. Mit verschiedenen Zulagen kann der Höchstbetrag bis zu 245 Franken pro Tag betragen. Wenn die Entschädigung weniger als 80 Prozent deines Lohnes beträgt, übernimmt der Betrieb die Differenz. Im ersten Jahr der Anstellung wird der Lohn während drei Wochen weiter bezahlt, ab dem zweiten Jahr gelten je nach Kanton längere Fristen (Berner, Basler, Zürcher Skala). Fällt das Aufgebot für den Militärdienst in die Zeit der QV-Abschlussprüfung, können Lernende ein Gesuch um Verschiebung der RS stellen. In der Regel wird das Gesuch berücksichtigt, doch ein Anspruch darauf besteht nicht. Während des Militärdienstes darf dir der Betrieb nicht kündigen. Dauert der Dienst mehr als elf Tage, gilt vier Wochen vor- und nachher ein Kündigungsverbot. Der Betrieb muss allen Beschäftigten für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Militärdienst, Zivildienst, Zivilschutz oder Ausübung eines öffentlichen Amtes frei geben.

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Rechtliche Basis

OR 324a 336c
EOG 9 - 16a
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