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Lehrvertragsauflösung, einvernehmlich

Der Lehrvertrag ist ein befristeter Vertrag und wird für die ganze Ausbildungszeit abgeschlossen. Läuft alles nach Plan, endet er automatisch nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Während der Probezeit (ein bis drei Monate) gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen. Danach kann der Lehrvertrag nur im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Das heisst: Der Lehrbetrieb und du (bzw. deine gesetzliche Vertretung, falls du minderjährig bist) müssen beide einverstanden sein. Nur wenn so genannt wichtige Gründe vorliegen, kann der Lehrvertrag einseitig aufgelöst werden. Das Berufsbildungsamt kann bei Konflikten vermitteln. Sind alle Massnahmen zur Weiterführung des Lehrverhältnisses erfolglos geblieben und steht eine Lehrvertragsauflösung unmittelbar bevor oder ist sogar bereits ausgesprochen worden, muss das Berufsbildungsamt unbedingt informiert werden. Es unterstützt dich beim Finden einer Anschlusslösung. Einen Anspruch auf eine neue Lehrstelle gibt es aber nicht.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

OR 344 346
BBG 14 24 V b
BBV 11
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