Deine Rechte als Lernende:r

Gefährliche Arbeit

Als gefährliche Arbeit gilt jene, die deiner Gesundheit, Ausbildung, dem Jugendschutz oder deiner körperlichen und geistigen Entwicklung schaden könnte. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) definiert, welche Arbeiten gefährlich sind. Minderjährige dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) können in der Bildungsverordnung deines Berufs für 15- bis 18-Jährige Ausnahmen vorsehen, wenn die gefährliche Arbeit unerlässlich ist, um die Ziele der Ausbildung zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche aufgrund mangelnder Erfahrung und Ausbildung nicht über das gleiche Gefahrenbewusstsein verfügen wie die Erwachsenen. Auf gewerkschaftliche Intervention hin sind die Vorschriften des entsprechenden Jugendschutzes verschärft worden. Die ausbildenden Betriebe müssen heute für die Lernenden, die gefährliche Arbeit verrichten, spezifische Schutzmassnahmen ergreifen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ArG 6 II 29 III 35 II
ArGV-5 4
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
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