Deine Rechte als Lernende:r

Drogen

Am Arbeitsplatz und in der Berufsfachschule sind der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Drogen (auch kiffen!) verboten. Wenn Drogenkonsum aller Art während der Ausbildung zu Schwierigkeiten führt, benötigst du professionelle Unterstützung. Beratungsstellen und Ärztinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen ohne deine Einwilligung keine Auskünfte geben. Die Arbeitgeberin oder die Berufsbildnerin hingegen hat eine Fürsorgepflicht und muss deine Eltern oder die gesetzlichen Vertreterinnen über Situationen informieren, in denen deine körperliche oder geistige Gesundheit gefährdet ist. Trotzdem darf der Lehrbetrieb nur in Ausnahmefällen Tests zum Nachweis von Drogenkonsum anordnen. Solche Tests (z.B. Urintests) sind nur dann erlaubt, wenn ein Sicherheitsrisiko für dich oder andere Angestellte besteht. Doch auch dann musst du persönlich informiert und gefragt werden. Du hast das Recht, den Test zu verweigern. Der Lehrbetrieb kann dir deswegen nur kündigen, wenn er ein konkretes Risiko nachweisen kann. Wird mit deinem Einverständnis ein Test durchgeführt, fällt das Ergebnis unter das Arztgeheimnis. Die Ärztin gibt nur eine Empfehlung ab, ob du für die Ausbildung geeignet bist oder sie weiterführen kannst. Wenn sich der Lehrbetrieb nicht an das Testverbot hält, informiere eine Gewerkschaft. Ein Urintest o. ä. darf nicht Bedingung sein, damit du eine Lehrstelle erhältst.

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