Deine Rechte als Lernende:r

Datenschutz

Der Lehrbetrieb unterliegt dem Datenschutz. Das bedeutet, dass er nicht alle Daten, die dich betreffen, sammeln und übermitteln darf. Der Datenschutz legt insbesondere fest, dass in deine Personalakte nur arbeitsbezogene Informationen aufgenommen werden dürfen. Es dürfen also keine Informationen über dein Privatleben, deine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, deine politischen oder religiösen Ansichten oder deine Gesundheit enthalten sein. Du hast in jedem Fall das Recht zu erfahren, was in deiner Akte steht. Im „Leitfaden über die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich“ auf der Website des Bundes, sind sämtliche Informationen zu diesem Thema enthalten. Gesundheits- oder Drogentests darf der Lehrbetrieb nur dann durchführen, wenn sie für die Sicherheit der Beschäftigten nötig sind und die Betroffenen ihre Zustimmung gegeben haben. Eine technische Überwachung (z.B. durch Video oder eine Software) ist ebenfalls nur zu Sicherheitszwecken erlaubt, die Arbeitnehmerin muss im Voraus darüber informiert werden und ihre Zustimmung gegeben. Die Arbeitnehmerin darf davon nicht rund um die Uhr betroffen sein. Das Abhören von Telefongesprächen und das Lesen persönlicher E-Mails sind auch verboten. Damit deine Berufsbildnerin deine Internetnutzung überwachen darf, braucht sie konkrete Hinweise, dass du illegale Seiten mit pornografischem und rassistischem Inhalt oder mit Aufrufen zu Gewalt konsultiert hast oder eine schwerwiegende missbräuchliche Nutzung für private Zwecke vorliegt. Eine solche Überwachung muss den Arbeitnehmerinnen ebenfalls angekündigt werden.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

DSG
ZGB 28-28b
OR 328 328b
ArGV-3 26
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen