Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die vertraglich festgelegte Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seine beruflichen Aufgaben für den Arbeitgeber erbringt. Für Lernende wird sie im Lehrvertrag vertraglich festgelegt in Form von einer bestimmten Anzahl Stunden pro Woche (inkl, Unterricht an der Berufsfachschule).
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Fragen und Antworten
Wieviele Stunden dürfen Lernende in einer Berufslehre maximal pro Woche arbeiten?
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Lernende beträgt max. 45 Stunden pro Woche, in bestimmten Branchen bis zu 50 Stunden.
Wie lange dürfen Jugendliche unter 18 Jahren an einem Tag arbeiten?
Für 15- bis 18-Jährige darf die tägliche Arbeitszeit maximal neun Stunden betragen, einschliesslich Überstunden und Schulzeit.
Wann dürfen Jugendliche unter 16 Jahren arbeiten?
Jugendliche unter 16 dürfen während der Schulzeit höchstens 3 Stunden pro Tag und höchstens 9 Stunden pro Woche arbeiten (und auch nur in Tätigkeiten, die nicht unter den Jugendschutz fallen. Während den Schulferien zwischen 6 und 18 Uhr.
Sind Lernende zur Nacht- und Sonntagsarbeit verpflichtet?
Für Lernende ist Nacht- und Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten. Sie ist in bewilligten in Ausnahmefällen möglich, wenn es zur Erreichung der Ausbildungsziele zwingend notwendig, d.h. unentbehrlich ist und den Besuch der Berufsschule nicht beeinträchtigt.
Welche besonderen Arbeitszeitregelungen gibt es für Jugendliche unter 15 Jahren?
Jugendliche ab 13 Jahren dürfen nur nur ausnahmsweise und mit Bewilligung für leichte Arbeiten beschäftigt werden. Die Arbeit darf keinen keinen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit, Sicherheit oder ihre Entwicklung haben und sich nicht negativ auf den Schulbesuch und die Schulleistung auswirken.
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www.sgb-uss.ch/arbeitsbedingungen-seco
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Rechtliche Basis:
ArG 12 16-21 29-31
ArGV-1 73
ArGV-2
ArGV-5 10-17
Verordnung des WBF über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung
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