Lohn

Lohn ist die finanzielle Vergütung, die ein:e Arbeitnehmer:in für geleistete Arbeit vom Arbeitgeber erhält. Der Lernendenlohn ist eine Art Ausbildungsentschädigung. Die Höhe wird pro Lehrjahr definiert und ist im Lehrvertrag schriftlich festgehalten.

zu den FAQ

Darf mein Chef meinen Lohn überweisen, wann er will?

Kriege ich weiterhin Lohn, auch wenn ich krank bin?

Ist mein Lohn eigentlich fair?

Informiere dich jetzt über deine Rechte.

Teile deine Erfahrungen mit uns

Fülle unsere
Umfrage aus

Fragen und Antworten

Wann muss der Arbeitgeber den Lohn auszahlen?

Der Arbeitgeber muss den Lohn gegen Ende jedes Monats auszahlen, also erst nach geleisteter Arbeit. Auch in der Lehre muss der Lohn in der Regel am Ende des Monats ausbezahlt werden. Zudem musst Du eine schriftliche Lohnabrechnung bekommen, in der Regel monatlich, das heisst immer dann, wenn der Lohn ausbezahlt wird.

Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit Lohn bezahlen?

Bei Krankheit muss dir der Lehrbetrieb im ersten Anstellungsjahr deinen Lohn für drei Wochen weiterzahlen. Bei längerer Anstellungsdauer verlängert sich diese Dauer.

Wie stelle ich fest, ob mein Lohn nach der Lehre fair ist?

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert: wer eine Lehre gemacht hat, soll mindestens 5’000 Franken pro Monat verdienen. Der Lohnrechner des SGB gibt dir eine Einschätzung zu deinem Lohn. Der lohnrechner.ch berücksichtigt Faktoren wie Branche, Alter, Betriebsjahre, Ausbildung und Region.

Wer bezahlt die Spesen wie Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, ev. Unterkunft für den Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK)?

Du als Lernende:r darfst durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) keine zusätzlichen Ausgaben haben. Dein Lehrbetrieb ist verpflichtet, deine Spesen wie Fahrkosten, auswärtige Verpflegung und Unterkunft, die dir durch den üK-Besuch entstehen, zu bezahlen. Er bezahlt dir auch ganz normal den Lohn während der üK.

Welche Zusatzleistungen gibt es, die Lehrbetriebe manchmal offerieren, um attraktiv zu sein?

Zum Teil offerieren Lehrbetriebe neben dem Lernenden-Lohn Zusatzleistungen, wie: Laptop; Beiträge an ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr, an Kosten von Sprachaufenthalte oder Nachhilfe; zusätzliche Ferienwochen und ähnliches.

Diese Zusatzleistungen sind grundsätzlich freiwillig. Allfällige Kostenbeteiligungen sollten im Lehrvertrag oder in einer Zusatzvereinbarungen schriftlich geregelt werden.

Deine Rechte als Lernende:r

Weiterführende Informationen:
www.lohnrechner.ch

Rechtliche Basis:
OR 322ff
Alle Gesetzestexte
Nach oben scrollen