Diskriminierung
Mit Diskriminierung im Arbeitsleben ist eine ungleiche Behandlung aufgrund bestimmter Merkmale gemeint, die eine Person herabwürdigt oder ausgrenzt.
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Wirst du wegen deiner migrantischen Herkunft diskriminiert?
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Fragen und Antworten
Was versteht man unter Diskriminierung im Arbeitsleben?
Diskriminierung im Arbeitsleben bedeutet, dass eine Person aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung anders behandelt und benachteiligt wird, zum Beispiel bei der Lehrstellenbewerbung, bei der Aufgabenzuteilung, der Mitarbeitendenbeurteilung oder im zwischenmenschlichen Umgang am Arbeitsplatz.
Wie reagieren bei rassistischen, sexistischen oder sonst diskriminierenden Erlebnissen während der Berufslehre? Was tun bei Mobbing?
Vorfälle genau dokumentieren, mit Datum, Uhrzeit und beteiligten Personen; Gespräch suchen mit Vertrauenspersonen (z.B. Klassenlehrer:in, Berufsbildner:in, Eltern, Freunde) und Bitte um Unterstützung; Information an die kantonale Lehraufsicht (Berufsinspektor:in / Ausbildungsberater:in). Zusammen das Vorgehen besprechen, gemeinsames Planen der nächsten Schritte, ev. Beiziehen von professioneller Hilfe.
Muss dein Arbeitgeber verpflichtet, bei diskriminierenden Äusserungen einzuschreiten?
Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sind Betriebe verpflichtet, für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. Sie müssen bei Diskriminierung einzugreifen, um diese zu unterbinden. Seit 2020 sind Beleidigungen und Aufruf zu Hass, beispielsweise aus rassistischen oder homophoben Gründen, strafbar.
Welche Unterstützung gibt es für Lernende mit Behinderungen in der Berufsbildung?
Lernende mit Behinderungen können auf Anpassungen wie Dispensierung von Fächern, individuelle Begleitung und verlängerte Ausbildungszeiten (sog. Nachteilsausgleich) zurückgreifen, die mit der Berufsbildnerin und dem kantonalen Berufsbildungsamt vereinbart werden.
Wie schaut es aus mit der Gleichstellung der Geschlechter?
In der Bundesverfassung ist die Gleichstellung der Geschlechter bereits seit 1981 verankert und seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Auch im Berufsbildungsgesetz ist die «tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann» als Ziel klar definiert. Gleichstellung ist kein Frauenthema, sie betrifft auch Männer sowie alle Geschlechter und sexuelle Orientierungen.
Ist Diskriminierung in der Schweiz verboten?
Die Schweizer Bundesverfassung garantiert die Rechtsgleichheit aller in der Schweiz lebenden Menschen: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung…».
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Rechtliche Basis:
BV 8
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