Auch mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen kannst du eine berufliche Grundbildung machen. Das Gesetz will Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in der Berufsbildung aufbrechen. Es obliegt den Kantonen, die notwendigen Anpassungen und Unterstützungen vorzunehmen, wie z.B. Dispensierungen von einzelnen Fächern, oder die Bereitstellung einer individuellen Begleitung oder von Hilfsmitteln. Der Kanton kann auch eine Verlängerung der Ausbildungszeit bewilligen. Diese Vereinbarungen sollten mit der Berufsbildnerin im Lehrbetrieb und mit dem kantonalen Berufsbildungsamt vor dem Abschluss des Lehrvertrags abgesprochen werden. Grundbildungen werden auch in speziellen Lehrwerkstätten für Lernende mit Behinderungen angeboten.