Deine Rechte als Lernende:r

Spesen

Generell gilt, dass die Arbeitgeberin alle Kosten, die während der Ausübung deiner Arbeit anfallen, bezahlen muss. Darunter fallen z.B. Zugticket, Essen, obligatorisch vorgeschriebene Weiterbildung, Schutzkleidung und notwendige Arbeitsgeräte. Vertragliche Abmachungen, dass du solche Spesen selber bezahlen musst, sind nichtig (ungültig). Während deiner Ausbildung muss der Betrieb dir für auswärtige Arbeitseinsätze und den Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) je nach Distanz Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft und weitere Unterhaltsspesen bezahlen. Der Betrieb kann dir ausserdem einen freiwilligen Beitrag an die Kosten in der Berufsfachschule für Bücher, Exkursionen, Sprachaufenthalte und Projektwochen bezahlen. Wenn nichts darüber im Lehrvertrag steht, frage vor Beginn der Ausbildung nach, wie die Beteiligung an diesen Kosten geregelt ist.

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Rechtliche Basis

OR 327ff
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