Dein Arbeitgeber muss dir den Lohn gegen Ende jeden Monats auszahlen. Wenn sich dein Arbeitsort in der Schweiz befindet, ist dir der Lohn in Schweizer Franken zu entrichten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) führt auf dem Netz einen Lohnrechner, der die Funktionen Branche, Alter, Betriebsjahre, Ausbildung, Stellenanforderung, hierarchische Position, Beschäftigungsgrad und Region berücksichtigt. Damit kannst du den jeweils üblichen Lohn annähernd bestimmen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) muss dir der Arbeitgeber während des ersten Anstellungsjahres den Lohn während drei Wochen bezahlen. Diese Dauer verlängert sich bei längerer Anstellung. Wenn der Arbeitgeber eine Erwerbsausfallversicherung (Krankentaggeldversicherung) abgeschlossen hat, erhältst du deinen Lohn im Fall einer längeren Krankheit in der Regel während 720 Tagen, meist in der Höhe von 80 bis 100 Prozent.