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Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist ein besonderer Einzelarbeitsvertrag, der schriftlich zwischen Lernenden, ihrer gesetzlichen Vertretung und der Berufsbildnerin im Lehrbetrieb abgeschlossen wird. Mit dem Vertrag verpflichtet sich die Berufsbildnerin, dich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auszubilden, und der Lernende, für den Lehrbetrieb zu arbeiten. Im Vertrag steht, welchen Beruf du erlernst, wie lange die Ausbildung dauert und ob du die Grundbildung mit Berufsattest (EBA), Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsmaturität (BM) abschliesst. Ebenfalls geregelt sind die Länge der Probezeit und der Ferien, der Lohn, besondere Lohnabzüge, Spesen für Arbeitsweg, Verpflegung, Unterkunft, Kostenbeiträge an Bücher, Sprachaufenthalte etc. Für den Lehrvertrag gibt es schweizweit ein einheitliches Formular der kantonalen Berufsbildungsämter. Der Lehrvertrag wird für die ganze Dauer der Grundbildung abgeschlossen, auch wenn du den ersten Ausbildungsteil in der Schule absolvierst oder während der Ausbildung in verschiedenen Lehrbetrieben arbeitest. Nach der Unterzeichnung muss der Lehrbetrieb den Vertrag vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigen lassen. Erst dann ist er gültig und darf ohne Zustimmung des Berufsbildungsamtes nicht mehr verändert werden.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BBG 14
BBV 8
OR 344-346a
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