Nebenabreden sind Vereinbarungen zwischen dem Lehrbetrieb und den Lernenden, die dem Lehrvertrag (oder dem gewöhnlichen Arbeitsvertrag) beigefügt werden. Sie können beispielsweise Bestimmungen zu Ferien, zur Kostenübernahme für Sprachaufenthalte etc. beinhalten. Nicht erlaubt sind Nebenabreden, die gegen gesetzliche Vorschriften verstossen. Solche Vereinbarungen müssen auch dann nicht eingehalten werden, wenn das Berufsbildungsamt den Lehrvertrag mit diesen Nebenabreden genehmigt hat.