Das kantonale Berufsbildungsamt ist während der ganzen beruflichen Grundbildung bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb die erste Anlaufstelle. Es entscheidet z.B. wenn es um Fragen wie Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit, Anerkennung bereits vorhandener Ausweise, Befreiung von der beruflichen Bildung, Erleichterung bei der Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) geht. Die kantonalen Berufsbildungsämter sind in der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) zusammengeschlossen. In dieser Konferenz sprechen sich die kantonalen Berufsbildungsämter ab und sorgen für einen schweizweit möglichst einheitlichen Vollzug. Du findest sämtliche Links der kantonalen Berufsbildungsämter auf unserer Website für die Gewerkschaftsjugend.