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Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug dient dazu, den bei der Pensionskasse versicherte Lohn zu bestimmen. Er kann je nach Vorsorgereglement deiner Arbeitgeberin variieren. Der Koordinationsbetrag muss vom Grundlohn abgezogen werden, da dieser Betrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist. Die Gewerkschaften setzen sich politisch für einen tieferen Koordinationsabzug ein, wodurch sich der versicherte Lohn erhöht. Damit verbessern sich die Leistungen für Erwerbstätige mit tiefen Einkommen und Teilzeitarbeitende – insbesondere Frauen – deutlich. Eine Senkung vom Koordinationsabzug ist aber ein Schritt, der mit höheren Lohnabgaben verbunden ist.

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