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Lohn(un)Gleichheit

In der Schweiz verdienen Frauen rund 20 Prozent weniger als Männer. Ein Teil des Unterschiedes lässt sich durch Faktoren wie unterschiedliche Hierarchiestufen, Ausbildungen und Alter erklären, aber fast die Hälfte davon wird dadurch nicht erklärt und lässt auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts schliessen. Bereits bei Berufseinstieg ist dieser unerklärte Lohnunterschied vorhanden. Mit der Familiengründung klafft der erklärbare Anteil des Lohnunterschiedes zunehmend auseinander, weil Väter nach der Geburt eines Kindes oft gleich weiter arbeiten, aber Mütter bei der bezahlten Arbeit zurück stecken (müssen), um Betreungsaufgaben übernehmen zu können. Der Lohnunterschied während des Erwerbslebens führt bei vielen Frauen zu grossen Rentenlücken im Alter. Lohndiskriminierung ist durch die Bundesverfassung (BV) und das Gleichstellungsgesetz (GlG) verboten. Wenn du den Verdacht hast, für gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn zu bekommen, kann ein erster Schritt sein, deine Kollegen nach ihrem Lohn zu fragen. Bei Lohndiskriminierung kannst du auf Lohnnachzahlung klagen, auch wenn du an einem neuen Ort arbeitest (max. 5 Jahre nach Stellenwechsel). Ein Verfahren ist jedoch lang und führt nicht immer zum Erfolg, du kannst dich von deiner Gewerkschaft beraten lassen.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BV 8 III
GlG
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