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Ferienjobs

Auch für Ferienjobs oder Sommerjobs gelten bestimmte Regeln. Ab dem vollendeten 13. Altersjahr kann man dich mit Botengängen und leichten Arbeiten im Bereich von Kultur (Festival), Sport oder Werbung beschäftigen. In den Schulferien darfst du höchstens während der Hälfte der Ferien arbeiten, maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, zwischen 6 und 18 Uhr. Bist du zwischen 15 und 18 Jahre alt, dann darf deine Arbeitszeit die der übrigen im Betrieb Beschäftigten nicht übersteigen. Keinesfalls darf sie mehr als neun Stunden pro Tag betragen, Überstunden und obligatorische Kurse eingeschlossen. Auch während eines kurzen Ferienjobs muss dich der Arbeitgeber gegen Unfall versichern. Wenn du mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, dann deckt diese Versicherung sowohl Berufs- wie Nichtberufsunfälle ab. Bei weniger als 8 Stunden pro Woche sind nur Berufsunfälle gedeckt. Du hast auch bei deinen Sommerjobs anteilmässiges Anrecht auf Ferien (5 Wochen bis 20 Jahre, 4 Wochen ab 20 Jahren). Wenn du die Ferien nicht beziehst, dann sind sie dir mit einem Zuschlag auf dem Lohn abzugelten (10.64 Prozent bis 20 Jahre, 8.33 Prozent ab 20 Jahren).

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