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Bildungsurlaub

Der Lehrbetrieb kann dir zusätzlich zu den Ferien Bildungsurlaub gewähren. Diesen musst du für die Weiterbildung nutzen, zum Beispiel für die Vertiefung von Fremdsprachen. Freikurse an der Berufsfachschule oder ein Jugendurlaub gelten nicht als Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub ist gesetzlich geregelt. Anspruch auf Bildungsurlaub besteht bis jetzt nur in wenigen Kantonen und einige Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthalten entsprechende Bestimmungen. Einige grössere Betriebe unterstützen solche Urlaube freiwillig. Die Gewerkschaften kämpfen dafür, dass für alle Arbeitnehmerinnen fünf Tage bezahlter Bildungsurlaub im Gesetz geregelt werden. Auskunft zu den Bestimmungen im Lehrbetrieb und in den GAV erhältst du von der Betriebskommission und deiner Gewerkschaft.

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Rechtliche Basis

BBG 15 II d
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