Deine Rechte als Lernende:r

Freikurse

Wenn du in der Schule und auf der Arbeit gute Leistung bringst, kannst du während der Arbeitszeit bis zu einem halben Tag pro Woche Freikurse an der Berufsfachschule besuchen. Der Lehrbetrieb muss dazu sein Einverständnis geben, dir die Zeit dafür gewähren und darf keinen Lohnabzug machen. Wenn die Leistung und Verhalten in der Schule und auf der Arbeit nicht genügend sind, musst du mit den Freikursen vielleicht wieder aufhören. Sind du und deine Berufsbildnerin euch uneinig, dann entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt über deinen Kursbesuch. Die Berufsfachschulen sind verpflichtet, genügend Freikurse, insbesondere Sprachkurse, anzubieten. So kannst du während der Grundbildung anerkannte Abschlüsse in Fremdsprachen oder in Informatik erwerben. Diese werden für die Berufsmaturität (BM) oder Prüfungen der höheren Berufsbildung angerechnet.

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Rechtliche Basis

BBG 22 III
BBV 20
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