Deine Rechte als Lernende:r

Jugendurlaub

Wenn du in einer sozialen oder kulturellen Organisation mitarbeitest, hast du das Recht, dafür jedes Jahr eine Woche (in der Regel unbezahlten) Jugendurlaub zu beziehen. Der Urlaub wird für die Leitung oder Betreuung von Veranstaltungen, Lagern, Kursen oder für die eigene Weiterbildung in Freiwilligenarbeit gewährt. Er kann von allen Arbeitnehmerinnen bis zum 30. Altersjahr bezogen werden. Wenn du den Jugendurlaub im Lehrbetrieb mindestens zwei Monate vor Beginn anmeldest, muss er dir dafür freigeben. Du hast nur dann Anspruch auf Lohn während des Urlaubs, wenn du einen Leiterkurse von Jugend und Sport (J+S) besuchst oder es in deinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) so vorgesehen ist. Informationen und spezielle Formulare für die Anmeldung des Jugendurlaubs findest du im Internet.

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

OR 329
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