Ein Betriebsreglement enthält Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung, zur internen Betriebsordnung und zum Verhalten der Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Ausserdem beinhaltet es mögliche Disziplinarstrafen, aber auch andere Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerinnen betreffen. Es ist in der Industrie obligatorisch und in anderen Branchen fakultativ. Es muss nach Anhörung der Betriebskommission erarbeitet werden. Es darf nicht mit dem Personalreglement verwechselt werden.