Deine Rechte als Lernende:r

Betriebskommission

Manche Betriebe haben eine Betriebskommission. Je nach Betrieb und Berufsbranche heisst die Betriebskommission auch Angestelltenkommission, Personalkommission, Personalvertretung oder Arbeiterkommission. Die Mitglieder dieser Kommission vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen, also auch der Lernenden. Es gibt Betriebe, die eine Vertreterin der Lernenden in die Kommission wählen lassen. Für die Kommission besteht ein Reglement, das von den Sozialpartnerinnen ausgehandelt worden ist. Darin steht, welche Rechte die Kommission im Betrieb hat, in welchen Bereichen sie mitreden kann und welche Aufgaben sie übernimmt. Wenn Arbeitnehmerinnen Veränderungen vorschlagen, muss die Betriebskommission diese mit der Betriebsleitung diskutieren. Die Personalvertretung hat insbesondere im Falle einer Massenentlassung, einer Fusion oder einer Betriebsübernahme sowie im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz spezielle Aufgaben. Bei Problemen im Betrieb kannst du dich an die Betriebskommission wenden.

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Rechtliche Basis

BBG 10
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