Die Kantone sorgen für den Vollzug (die Umsetzung) des Arbeitsgesetzes (ArG). Dafür setzen sie Arbeitsinspektorate und Arbeitsinspektorinnen ein. Gesamtaufsicht haben die beiden eidgenössischen Arbeitsinspektionen in Zürich und Lausanne. Sie beraten Arbeitgeberinnen, Arbeitnehmerinnen und die Kantone insbesondere zu Fragen der Lehraufsicht. Bei einem Verdacht, dass in einem Betrieb gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden, ist das kantonale Berufsinspektorat zuständig. Das kantonale Arbeitsinspektorat erteilt Auskünfte über die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit. Die kantonalen Inspektorate können anordnen, dass ein Betriebsbesuch durchgeführt wird.