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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind für dich zuständig, wenn du arbeitslos bist bzw. nach dem Abschluss der obligatorischen Schulpflicht keine Lehrstelle oder nach dem Lehrabschluss keine Stelle findest. Beim RAV in deiner Region kannst du Leistungen der Arbeitslosenversicherung beantragen. Das RAV muss dich bei der Stellensuche mit arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) unterstützen. Dazu gehören Informations- und Weiterbildungskurse. Für junge Arbeitslose gibt es spezielle Bildungs- oder Berufspraktika und Beschäftigungsprogramme. Arbeitslosen, die Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden, wird in einigen RAV ein Coach zugewiesen. Informationen erhältst du beim RAV und bei den gewerkschaftlichen Arbeitslosenkassen.

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Rechtliche Basis

AVIG 85b
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