Deine Rechte als Lernende:r

Stellensuche

Während der Grundbildung kann es vorkommen, dass du die Lehrstelle verlierst, weil der Betrieb schliesst. Das Berufsbildungsamt muss dich dann bei der Suche nach einer anderen Lehrstelle oder einer Stelle unterstützen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine andere Stelle. Auch nach dem Lehrabschluss ist der Lehrbetrieb nicht verpflichtet, dich weiter zu beschäftigen oder dir bei der Stellensuche behilflich zu sein. Im letzten Ausbildungsjahr hast du in den letzten beiden Monaten vor dem Abschluss (was in der Regel ungefähr dem Prüfungsdatum entspricht) Anspruch auf bezahlten Urlaub (Stunden oder Tage), um eine Stelle zu suchen (Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen, Bewerbungen, Vorstellungsgespräche etc.). Sobald du weisst, dass dein Lehrbetrieb dir am Ende deiner Lehre keine Stelle anbieten kann, solltest du mit der Stellensuche beginnen.

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BBG 3a 14 V
OR 329 III 335c
AVIG 16-17
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