Deine Rechte als Lernende:r

Berufspraktikum, Ausbildungspraktikum

Bei Arbeitslosigkeit kann das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Berufs- und Ausbildungspraktika vermitteln. Beim Ausbildungspraktikum geht es darum, dass du dort wo du Lücken hast, deine beruflichen Kenntnisse ausbauen kannst. Es dauert höchstens drei Monate. Beim Berufspraktikum hingegen geht es darum, dass du nach deiner beruflichen Grundbildung erste Berufserfahrungen sammeln kannst oder nach einem allfälligen Unterbruch wieder mit Beruf und Arbeitswelt in Kontakt kommst. Das Berufspraktikum dauert höchstens ein halbes Jahr Dazu übernimmt die Arbeitslosenversicherung (ALV) Reise- und Verpflegungsspesen. Berufspraktika dürfen nicht im eigenen Lehrbetrieb absolviert werden und sie dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht gefährden. Betriebe, die Praktikantinnen einstellen, müssen Lernende ausbilden oder über Infrastruktur und Personal für die Betreuung verfügen. Bei Ausnützung oder Verdacht auf Lohndumping solltest du dich unbedingt ans RAV, das kantonale Arbeitsamt oder an die Gewerkschaft wenden.

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