Welche Art von Arbeit du bei Arbeitslosigkeit annehmen musst, hängt von der sogenannten Zumutbarkeit ab. Eine zumutbare Arbeit muss deiner persönlichen Situation, deinem Alter und deiner Gesundheit entsprechen. Die berufs- und ortsüblichen Vorschriften und die Regelungen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) oder eines Normalarbeitsvertrags (NAV) müssen eingehalten werden. Der Arbeitsweg darf zwei Stunden Hinfahrt und zwei Stunden Rückfahrt nicht überschreiten. Die Arbeitgeberin darf nicht verlangen, dass du über die garantierte Arbeitszeit hinaus zur Verfügung stehst. Der Lohn darf nicht weniger als 70 Prozent des letzten Lohnes betragen, ausser du erhältst einen Teil des Lohnes von der Arbeitslosenversicherung. Die Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass sich die Definition der zumutbaren Arbeit nicht zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen verschlechtert. Lass dich von deiner Gewerkschaft beraten, wenn dir eine unzumutbare Arbeit angeboten wird.