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Lohndumping

Von Lohndumping spricht man, wenn orts-, berufs- oder branchenübliche Löhne wiederholt und in missbräuchlicher Weise unterschritten werden. Missbräuchlich bedeutet, dass ein oder mehrere Betriebe (ausländische) Arbeitnehmerinnen zu niedrigeren Löhnen einstellen oder Druck auf die Arbeitnehmerinnen ausüben, damit sie schlechtere Bedingungen akzeptieren. Wiederholt bedeutet, dass mehrere Betriebe oder ein Betrieb mit einer marktbeherrschenden Stellung mehreren Arbeitnehmerinnen zu tiefe Löhne auszahlen. Um die Zahlung der Mindestlöhne der Branche oder Region durchzusetzen, können die Behörden den Geltungsbereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV) ausweiten, damit diese auch für Temporärarbeitende und entsandte Arbeitnehmerinnen gelten. Sieht der GAV keinen Mindestlohn vor, können die kantonalen oder eidgenössischen Behörden bei wiederholtem und missbräuchlichem Lohndumping in einem Wirtschaftszweig oder Beruf einen befristeten Normalarbeitsvertrag (NAV) mit einem Mindestlohn erlassen. Wende dich an deine Gewerkschaft oder die Tripartite Kommission, wenn du einen Missbrauch feststellst. Falls du Opfer von Lohndumping wirst, kannst du vor Gericht die Lohndifferenz der letzten fünf Jahre zurückfordern.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

OR 360a-360b
AVEG
EntsG
AVG 20
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