Deine Rechte als Lernende:r

Weiterbeschäftigung

Wenn du nach dem Lehrabschluss weiter im Betrieb bleibst, muss der Betrieb einen neuen Arbeitsvertrag mit dir abschliessen. Es ist nicht erlaubt, im Lehrvertrag festzulegen, dass du nach der Grundbildung im Lehrbetrieb weiterarbeiten musst. Wenn du dennoch nach dem Lehrabschluss in deinem Lehrbetrieb bleiben möchtest, solltest du dich früh genug informieren, ob es geeignete Stellen hat und du dich bewerben musst. Die Stellensuche ist leichter, wenn du zusätzlich zur Grundbildung Berufserfahrung vorweisen kannst.

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

OR 344a VI
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