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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin arbeitet, ohne bei den Sozialversicherungen, Steuer- oder Migrationsbehörden gemeldet zu sein. Wen du während deinen Ferien gegen Bezahlung arbeitest, ohne dies zu deklarieren, leistest du ebenfalls Schwarzarbeit. Auch Überstunden sind Schwarzarbeit, wenn sie ausbezahlt, aber nicht in der Lohnabrechnung aufgeführt werden. Auch Nebenbeschäftigungen musst du bei der Sozialversicherung, bei der Steuerbehörde und auch bei der Berufsbildnerin anmelden. Nur wenn der gesamte Jahreslohn weniger als 2000 Franken beträgt, ist diese Anmeldung freiwillig. Auch nach der Grundbildung solltest du keinen Arbeitsvertrag eingehen, in dem die Sozialversicherungsabzüge nicht geregelt sind. Bei Schwarzarbeit besteht kein Schutz, weder hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeit, Kündigungsfrist, Mindestlohn noch bei Verlust der Arbeit oder Unfall. Bei einer Kontrolle wird nicht nur die Arbeitgeberin, sondern auch die Arbeitnehmerin bestraft. Gebüsst wirst du auch, wenn du die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommenssteuern nicht bezahlt hast.

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Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

OR 329d
BGSA
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