Die kantonalen Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen (z.B. zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsverträgen, Lohn, Kündigungen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz). Die Kantone müssen bis zu einem vorgeschriebenen Streitwert ein kostenloses Gerichtsverfahren garantieren. Der Streitwert beträgt zurzeit 30’000 Franken. Dennoch können für dich Kosten entstehen, wenn du den Prozess verlierst und der Arbeitgeberin eine Entschädigung zahlen musst. Allen Verfahren vor Arbeitsgericht geht eine Schlichtungssitzung voraus. Die Arbeitsrichterin muss sich dabei bemühen, eine Vereinbarung zu erreichen, die den Streit beendet. Arbeitsrechtsprozesse enden deshalb häufig mit einem Vergleich. Du kannst eine Bedenkzeit verlangen, um dich dabei beraten lassen, ob du den vorgeschlagenen Kompromiss akzeptieren willst . Wenn du wegen eines Streits vor Gericht gehen willst, erhältst du als Mitglied einer Gewerkschaft in der Regel Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsschutz.