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Praktikum

Es gibt ganz verschiedene Arten von Praktika. Sie können vor, während oder nach der beruflichen Grundbildung stattfinden. Bei einem Praktikum handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Anstellung mit Ausbildungscharakter. Die Ausbildungsziele des Praktikums, die Anstellungsbedingungen inkl. Lohn- und Betreuungsanspruch sollten in einem Praktikumsvertrag klar geregelt werden. Praktika ohne wirkliche Ausbildung, mit mickrigem Lohn und ohne spätere Anstellungschancen bekämpfen die Gewerkschaften als missbräuchlich. Für Jugendliche in Schwierigkeiten sind betriebliche Praktika akzeptabel, wenn sie im Rahmen kantonaler Brückenangebote oder einer arbeitsmarktlichen Massnahme des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) erfolgen und von zielgerichteter Bildung flankiert sind. Während der Grundbildung an einer Handels- oder Informatikmittelschulen ist ein Langzeitpraktikum obligatorisch. Wenn es länger als sechs Monate dauert, muss die Schule eine Bildungsbewilligung der kantonalen Behörde einholen und den Praktikumsvertrag vom kantonalen Berufsbildungsamt genehmigen lassen. Nach deinem Lehrabschluss ist ein Praktikum in der bisherigen Branche nicht gerechtfertigt, ausser du willst z.B. neue sprachliche Kompetenzen erwerben.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 16
BBV 15-16
OR 319
AVIG 59ff
AVIV 6 98
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