Deine Rechte als Lernende:r

Vorlehre, Vorkurse

Vorlehren oder Vorkurse können als freiwillige Vorbereitung auf die Grundbildung gemacht werden. Sie sollen den Einstieg in die Grundbildung erleichtern. Nach Gesetz dürfen solche Berufsvorbereitungsangebote höchstens ein Jahr dauern und sind durch eine Auswertung zu beenden. In einigen Kantonen werden Berufsintegrationsprogramme, die auf einen bestimmten Beruf vorbereiten, als Vorlehren bezeichnet und im Lehrstellennachweis (Lena) ausgeschrieben.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 12
BBV 7
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen